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Kanton Schaffhausen

Bau- und Nutzungsordnung Neunkirch

Was auf deinem Grundstück in Neunkirch gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schaffhausen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Neunkirch im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Nutzungsordnung
Artikel
75
Jahreszahlen bis
2026
BFS-Nummer
2904

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Neunkirch sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Neunkirch gebaut werden?

«In der Vorstadtzone 2 ist eine maximale Gebäudelänge von 55 m und eine maximale traufseitige Fassadenhöhe von 12 m erlaubt.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Neunkirch vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schaffhausen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen · 700.100
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.101
  • Energieverordnung
  • Energiegesetz
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