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Kanton Schaffhausen

Bau- und Nutzungsordnung Rüdlingen

Was auf deinem Grundstück in Rüdlingen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schaffhausen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Rüdlingen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Nutzungsordnung
Artikel
62
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
2938

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Rüdlingen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schaffhausen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen · 700.100
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.101
  • Energieverordnung
  • Energiegesetz
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