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Kanton Schaffhausen

Nutzungsplanung Hallau

Was auf deinem Grundstück in Hallau gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schaffhausen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Hallau im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Nutzungsplanung
Artikel
67
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
2971

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Hallau sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Hallau an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«An- und Nebenbauten haben mit ihrem äussersten Gebäudeteil einen Grenzabstand von mindestens 2,50 m einzuhalten.»

Braucht ein Gartenhaus in Hallau eine Bewilligung?

«An- und Nebenbauten haben mit ihrem äussersten Gebäudeteil einen Grenzabstand von mindestens 2,50 m einzuhalten.»

Wie hoch darf in Hallau gebaut werden?

«In der Zone WE darf bei Bauten in Hanglage das Untergeschoss talseitig das gewachsene Terrain um mehr als 80 cm überragen, sofern die Gebäudehöhe von 6 m nicht überschritten wird.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Hallau vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schaffhausen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen · 700.100
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.101
  • Energieverordnung
  • Energiegesetz
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