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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 6. September 2026 · Version 1.8

Diese AGB regeln die Nutzung der Bauly-Plattform – des Fachpersonen-Verzeichnisses und des Bauly Assistenten – durch Auftraggeber:innen und Fachpersonen.

1.Geltungsbereich

Diese AGB gelten für das Verhältnis zwischen dem Betreiber (Bauly GmbH (in Gründung), vertreten durch Luca Prisco, 8001 Zürich, «Bauly», «wir») und allen Personen, die die Plattform nutzen («du», «Nutzer»). Mit der Registrierung oder Nutzung akzeptierst du diese AGB. Abweichende Bedingungen gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.

2.Leistungen von Bauly

  • Fachpersonen-Verzeichnis: eine Plattform, auf der unabhängige Büros und Bau-Fachpersonen ein Profil führen und von Auftraggeber:innen gefunden und direkt kontaktiert werden können. Profile werden vor der Freischaltung geprüft; zu Beispielprofilen während des Aufbaus siehe Ziff. 7.
  • Bauly Assistent: ein KI-gestützter Chat-Assistent für Fragen rund ums Planen und Bauen in der Schweiz – für Private und Fachpersonen.
  • Ratgeber & Vorlagen: redaktionelle Inhalte zur allgemeinen Orientierung.

Funktionsweise des Bauly Assistenten. Der Assistent ist kein allgemeiner Chatbot, sondern ein wissensbasiertes System, das auf das Schweizer Bauumfeld ausgerichtet und mit eigenen Inhalten sowie internen Prüfregeln abgestimmt ist. Er greift auf eine von uns aufgebaute und redaktionell geprüfte Wissensbasis zu, die namentlich folgende Bereiche abdeckt:

  • Schweizer Recht und Normen: Werkvertragsrecht des OR, Rolle und Anwendungsbereich der einschlägigen SIA-Normen (welche Norm welches Thema regelt), öffentliches Bau- und Planungsrecht auf Bundes- und Kantonsebene – die baurelevanten Erlasse des Bundes liegen dabei in der jeweils konsolidierten amtlichen Fassung (Fedlex) direkt in der Wissensbasis, artikelweise aufbereitet und mit Stand- und Quellenangabe; die Planungs- und Baugesetze samt zugehörigen Verordnungen aller 26 Kantone liegen ebenfalls direkt in der Wissensbasis, bezogen über die amtliche Rechtsdatenbank lexfind.ch bzw. die kantonalen Gesetzessammlungen und artikelweise aufbereitet (Westschweiz und Tessin in der amtlichen Originalsprache; massgeblich ist stets die aktuell gültige kantonale Fassung); ebenso das kantonale Energierecht (Energiegesetze und -verordnungen, derzeit aus 21 Kantonen; die übrigen folgen laufend) samt den frei publizierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und den EnFK-Vollzugshilfen – Mustervorschriften und Vollzugshilfen sind in der Wissensbasis ausdrücklich als solche gekennzeichnet, verbindlich ist stets das Recht des jeweiligen Kantons –; dazu frei publizierte amtliche Vollzugshilfen, Erläuterungen und Empfehlungen von Bundesämtern und interkantonalen Trägern (u. a. KBOB, SECO, BAFU, ARE, BAG, IVHB/DTAP – als Vollzugshilfen gekennzeichnet, verbindlich bleiben die Erlasse) sowie frei publizierte Fachpublikationen zu Arbeits- und Gebäudesicherheit (EKAS-Richtlinien, Suva-, GEAK- und BFU-Dokumente; alle Rechte bei den jeweiligen Herausgebern) –, die interkantonal verbindlich erklärten VKF-Brandschutzvorschriften (amtlich publiziert und frei zugänglich, mit Stand- und Quellenangabe) sowie – in Assistent Plus – die kommunalen Baureglemente der grossen Mehrheit der Schweizer Gemeinden, amtlich bezogen und mit Stand- und Quellenangabe. Einzelne Gemeinden ohne eigenes Baureglement oder mit noch nicht maschinenlesbaren Dokumenten werden im Assistenten entsprechend gekennzeichnet; massgeblich bleibt stets die aktuell gültige Fassung der Gemeinde.
  • Bau-Prozesslogik: aufbereitetes Wissen darüber, wie ein Bauprojekt abläuft, in neun Themenfeldern: Bauphasen und Meilensteine; Terminplanung und Bauablauf einschliesslich Ausführungsplanung und Fachkoordination; Kosten und Nachträge; Vergabemodelle und Organisation (Generalunternehmer, Einzelvergabe, Architektenmodell, Ausschreibung und Baubeschrieb); Abnahme, Garantie und Mängel; Fristen; Risikoerkennung; Baustellensicherheit und Baulogistik; sowie Lebenszyklus, Unterhalt und Rückbau. Zu jedem Themenfeld gehören die typischen Stolpersteine und konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Baukunde und Technik: erklärendes Grundlagenwissen zu Konstruktion und Baustoffen, Bauphysik und Energie (Wärme, Schall, Feuchte), Haustechnik und Brandschutz.
  • Eigentum, Kauf und Finanzierung: Grundlagenwissen zu Stockwerkeigentum und Nachbarrecht, Grundstück- und Landkauf, Finanzierung und Tragbarkeit sowie Steuern rund ums Bauen.
  • Erfahrungswissen aus der Baupraxis: eigene Praxis-Texte, destilliert aus dokumentierten Praxisfällen und gegen amtliche Quellen verifiziert – etwa zu Einsprachen, Verträgen mit Unternehmern und Planern, Mängeln, Heizungsersatz oder Eigenleistung. Erfahrungswerte und Kosten-Orientierungswerte sind in den Antworten ausdrücklich als solche gekennzeichnet; sie sind weder Rechtsnormen noch Offerten oder Zusicherungen.

Für die Formulierung der Antworten setzen wir zusätzlich ein Sprachmodell eines Drittanbieters ein (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Wissensbasis und Antwortregeln sind auf die folgenden Grundsätze ausgelegt:

  • Konkrete Angaben – Artikelnummern, Fristen, Beträge, Normbezüge – sollen ausschliesslich aus der Wissensbasis stammen und mit Quellenangabe ausgewiesen werden.
  • Fehlt eine gesicherte Grundlage, soll der Assistent darauf hinweisen, statt eine Angabe zu erzeugen.
  • Urheberrechtlich geschützte Normtexte werden – über kurze, als solche gekennzeichnete Zitate im Rahmen des Zitatrechts (Art. 25 URG) hinaus – weder im Wortlaut noch in ihrer Gliederung wiedergegeben, sondern in eigenen Worten erklärt und nach Anwendungsfragen geordnet. Einzelne Fundstellen (Artikelnummern, Fristen, einzelne Kennwerte) benennen wir; Tabellen oder Kennwert-Sammlungen aus einer Norm nicht – weder vollständig noch in wesentlichen Auszügen. Für den verbindlichen Wortlaut verweisen wir auf die offiziellen Bezugsquellen.
  • Abweichungen auf kantonaler oder kommunaler Ebene werden benannt, verbunden mit dem Hinweis auf die zuständige Stelle.
  • Erfordert ein Anliegen eine verbindliche Beurteilung, verweist der Assistent auf das zuständige Fachgebiet und auf Fachpersonen im Verzeichnis.

Zu den kommunalen Baureglementen im Besonderen: Wir beziehen sie aus den amtlichen Publikationen der Gemeinden und Kantone. Ihr Text wird maschinell aus den amtlichen Dokumenten ausgelesen; liegt ein Reglement nur als eingescanntes Bild vor, kommt zusätzlich eine automatische Texterkennung (OCR) zum Einsatz. Beide Schritte können Lesefehler erzeugen, insbesondere bei Zahlen, Tabellen und Plänen; grafische Bestandteile wie Zonenpläne werden nicht ausgewertet. Für die Beantwortung wird zudem nur ein begrenzter Textausschnitt des Reglements herangezogen; bei umfangreichen Reglementen kann eine einschlägige Bestimmung daher ausserhalb des berücksichtigten Ausschnitts liegen. Der ausgelieferte Bestand ist ein Abzug zu einem Stichtag und wird periodisch mit den amtlichen Quellen abgeglichen. Zu jeder gemeindebezogenen Antwort weisen wir den uns bekannten Stand und die amtliche Quelle aus. Massgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung der zuständigen Gemeinde – prüfe für verbindliche Vorhaben dort oder im ÖREB-Kataster nach. Ist ein Dokument maschinell nicht lesbar oder besteht kein eigenes kommunales Reglement, weist der Assistent das aus, statt eine Angabe zu erzeugen.

Die konkrete Ausgestaltung – namentlich Auswahl, Aufbereitung und Gewichtung der Inhalte sowie die internen Prüf- und Antwortregeln – ist Bestandteil unseres Geschäftsgeheimnisses und wird nicht offengelegt. Umfang und Funktionsweise können wir weiterentwickeln (Ziff. 11). Trotz dieser Vorkehrungen werden die Antworten maschinell erzeugt und sind nicht fehlerfrei (Ziff. 3 und 10).

3.Unsere Rolle – keine Rechts- oder Fachberatung

Wichtig: Bauly ist ein Informations- und Verzeichnisdienst. Der Bauly Assistent sowie Ratgeber und Vorlagen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Bau-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall dar.

Beim Verzeichnis ist Bauly reine Plattform: Verträge über Leistungen von Fachpersonen kommen direkt zwischen dir und der Fachperson zustande. Bauly wird nicht Vertragspartei, erhält keine Provision auf vermittelte Aufträge und schuldet keine bestimmte Anzahl Anfragen oder Aufträge.

Austausch über Bauly. Der Austausch über die Plattform – die Anfrage, die Antwort der Fachperson, die einmalige Rückantwort und die jeweils angehängten Dateien – ist ein freiwilliges Hilfsmittel für die ersten Schritte. Bauly überträgt diese Inhalte und Dateien lediglich zwischen den Beteiligten, prüft sie nicht – weder auf Inhalt noch auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Echtheit oder Verbindlichkeit –, wird dadurch nicht Vertragspartei und übernimmt für Offerten, Verträge oder andere über die Plattform ausgetauschte Dokumente keine Gewähr. Ob ein Vertrag zustande kommt und mit welchem Inhalt, bestimmen allein die Beteiligten untereinander; Zahlungen laufen nie über Bauly. Die Beteiligten können den Austausch jederzeit auf anderem Weg fortsetzen, etwa per E-Mail oder Telefon; eine Pflicht, ihn über Bauly zu führen, besteht nicht, und ein Anspruch darauf, dass die Gegenseite über Bauly antwortet, ebenso wenig.

Prüfergebnisse, die wir auf der Seite Prüfstand veröffentlichen, sind Messwerte einer automatisierten, von uns selbst durchgeführten Qualitätsprüfung über einen festen Fragenkatalog zum jeweils genannten Stand. Sie beschreiben das Verhalten des Assistenten im Durchschnitt dieser Prüffragen und stellen keine Zusicherung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer einzelnen Antwort dar.

4.Konto und Registrierung

Für einzelne Funktionen brauchst du ein Konto. Deine Angaben müssen wahrheitsgemäss sein; Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Registrieren dürfen sich nur volljährige, handlungsfähige Personen.

Ein Konto, eine Person. Ein Konto ist personengebunden und nicht dafür gedacht, von mehreren Personen gemeinsam genutzt zu werden – schon deshalb, weil Verlauf, Anfragen und hochgeladene Dokumente sonst projekt- und personenübergreifend in einem Postfach landen. Für Büros und Teams richten wir Zugänge je Mitarbeitenden ein; sprich uns an.

Faire Nutzung und Obergrenze. «Assistent Plus» ist für die persönliche Nutzung bestimmt und kennt kein Fragenkontingent, das du im Blick behalten müsstest. Zum Schutz vor automatisierten Abfragen und vor der Nutzung eines Kontos durch ein ganzes Team gilt eine technische Obergrenze an Fragen pro Kalendermonat. Sie ist so bemessen, dass eine persönliche Nutzung sie im Normalfall nicht erreicht; die jeweils geltende Zahl steht in den häufigen Fragen und im Dashboard unter «Abo». Näherst du dich ihr, weisen wir dich vorher darauf hin. Wird sie erreicht, pausiert der Assistent bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats – Konto, Verlauf, Anfragen und alle übrigen Funktionen bleiben nutzbar. Auf Wunsch erstatten wir dir den Abopreis für den verbleibenden Zeitraum anteilig zurück.

Ungewöhnliche Nutzung. Unabhängig von der Obergrenze behalten wir uns vor, Konten bei ungewöhnlichen Nutzungsmustern zu prüfen – etwa bei Hinweisen auf eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen, auf automatisierte Abfragen oder auf eine Weiterverwendung der Antworten als eigenes Angebot. Wir suchen zuerst das Gespräch und bieten passende Zugänge für Büros an; bleibt eine Klärung aus oder dauert die Nutzung an, können wir die betroffene Funktion vorübergehend einschränken oder das Konto sperren. Bereits bezahlte Beträge werden für den nicht nutzbaren Zeitraum anteilig zurückerstattet.

Aufbauphase: Bauly wird laufend weiterentwickelt. Funktionen können sich ändern, eingeschränkt oder eingestellt werden; ein Anspruch auf Verfügbarkeit einzelner Funktionen besteht nicht. Für kostenpflichtige Abonnements gilt Ziff. 5 und 6.

5.Preise

Es gelten die auf der Preisseite ausgewiesenen Preise:

  • Bauly Assistent: Gratis-Stufe (CHF 0) mit 10Fragen pro Monat; «Assistent Plus» für CHF 34 pro Monat mit unbegrenzten Fragen zur persönlichen Nutzung, gemeindegenauen Antworten (Ziff. 2) und angehängten Dokumenten, inklusive 30vertiefter Prüfungen («Deep-Check»: erneute Prüfung einer Antwort durch ein leistungsfähigeres KI-Modell) pro Kalendermonat; nicht genutzte Prüfungen verfallen am Monatsende. Auch vertieft geprüfte Antworten bleiben allgemeine Information im Sinne von Ziff. 3.
  • Fachpersonen-Profil: Basis-Profil kostenlos (CHF 0); die ersten 50 freigeschalteten Profile bleiben als «Gründungsprofile» dauerhaft kostenlos. «Highlight»-Profil für CHF 59 pro Monat; «Profi-Paket» (Highlight + Assistent Plus) für CHF 89 pro Monat.
  • Keine Vermittlungsprovision: Bauly erhebt keine Gebühr auf Aufträge, die über die Plattform zustande kommen.

Massgebend ist die jeweils aktuelle Preisseite. Alle Preise in Schweizer Franken (CHF); eine allfällige Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, soweit anwendbar.

6.Zahlung, Laufzeit und Kündigung

Kostenpflichtige Abonnements werden im Voraus über unseren externen Zahlungsdienstleister Stripe belastet und verlängern sich automatisch um die gewählte Periode. Du kannst dein Abo jederzeit auf das Ende der laufenden Periode kündigen; bereits bezahlte Beträge werden nicht anteilig zurückerstattet, vorbehältlich der Rückerstattungen nach Ziff. 4. Bei Zahlungsverzug können wir den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen sperren. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

7.Fachpersonen und ihre Verifizierung

Die Prüfung hat zwei Stufen. Stufe 1 – Freischaltung: Jedes Profil prüfen wir persönlich, bevor es im Verzeichnis erscheint (Existenz und Plausibilität der Firma bzw. Person, kein Missbrauch). Stufe 2 – Verifizierung (freiwillig): Fachpersonen können zusätzlich Nachweise einreichen; nach erfolgreicher Prüfung trägt das Profil das Verifiziert-Häkchen. Profile ohne Häkchen sind also geprüft, aber nicht verifiziert. Verifiziert wird je Fachgebiet mit dem stärksten Nachweis, den es in der Schweiz dafür gibt. Was möglich ist, unterscheidet sich stark: Für einzelne Tätigkeiten führt der Bund oder ein Kanton ein Register, für andere gibt es keines und keinen Titelschutz. Wir prüfen entsprechend abgestuft und behaupten nie mehr, als wir belegen können. Ein Profil kann neben dem geprüften Hauptfachgebiet bis zu zwei weitere Fachgebiete angeben; diese sind Selbstdeklaration der Fachperson und nicht Teil der Verifizierung – das Häkchen bezieht sich auf das Hauptfachgebiet. Dasselbe gilt für den Werdegang einer Fachperson bzw. die Meilensteine, die Firmengrösse und das Gründungsjahr eines Büros: Die Stationen, die ein Profil nennt (Zeitraum und Bezeichnung), sowie die Firmengrösse (als Spanne) und das Gründungsjahr eines Büros sind Selbstdeklaration der Fachperson und nicht Teil der Verifizierung. Bei der Freischaltung schauen wir diese Angaben zusammen mit dem übrigen Profil auf Plausibilität an; Nachweise dazu verlangen wir nicht und übernehmen für ihre Richtigkeit keine Gewähr (Ziff. 10).

Ausnahme während des Aufbaus: Solange das Verzeichnis im Aufbau ist, zeigen wir einzelne Beispielprofile. Sie stellen keine realen Personen dar; Anfragen an sie werden nicht an eine reale Person vermittelt. Details dazu stehen im Impressum.

Für das Verifiziert-Häkchen prüfen wir konkret, soweit für das jeweilige Fachgebiet einschlägig:

  • Identität: Anhand eines Ausweisdokuments stellen wir sicher, dass die Person hinter dem Profil die ist, die sie zu sein behauptet.
  • Amtliche Register und Bewilligungen: Wo es sie gibt, gleichen wir mit der zuständigen Stelle ab – etwa kantonale Berufsausübungs-Bewilligungen (GE, NE, TI), das Anwaltsregister, das REG (Schweizerisches Register der Fachleute) oder VKF-, GEAK- und SVGW-Zertifikate.
  • Diplome und Fachbewilligungen: Wo kein öffentliches Register besteht, sichten wir die Originalurkunde.

Ein Handelsregister-Eintrag ist kein Qualifikationsnachweis. Er belegt, dass eine Firma existiert, aktiv ist und welchen Zweck ihre Gründer eingetragen haben – nicht, dass jemand im Betrieb dafür fachlich qualifiziert ist. Wir behandeln ihn deshalb als reine Existenzangabe, nicht als Prüfsiegel.

Fachliche Anerkennungen der Schweizer Baubranche sind zudem fast immer an eine Person gebunden, nicht an eine Firma. Bei Firmenprofilen prüfen wir darum die benannte Fachperson dahinter. Und wo ein Fachgebiet weder Register noch Titelschutz kennt (z. B. Bauherrenvertretung oder Kostenplanung), sagen wir das offen, statt eine Prüftiefe vorzutäuschen, die es nicht gibt.

Fachpersonen sind verpflichtet, ihr Profil wahrheitsgemäss zu führen und aktuell zu halten; unzutreffende Angaben können zur Entfernung des Profils führen. Das Verzeichnis befindet sich im Aufbau.

Bewertungen. Bewerten kann nur, wer als Auftraggeber:in einen über Bauly bestätigten Auftrag mit der Fachperson abgeschlossen hat – also einen Auftrag, den beide Seiten auf Bauly festgehalten haben (Vorschlag durch die Auftraggeber:in, Bestätigung durch die Fachperson, Abschluss durch die Auftraggeber:in); je Auftrag ist eine Bewertung möglich. «Über Bauly bestätigt» bedeutet, dass beide Beteiligten den Auftrag auf Bauly festgehalten und bestätigt haben – nicht, dass Bauly ihn geprüft hätte: Wir sehen weder Vertrag noch Ausführung und prüfen sie nicht. Bewertungen müssen wahrheitsgemäss sein und die eigene Erfahrung mit diesem Auftrag wiedergeben. Die bewertete Fachperson kann öffentlich darauf antworten. Für eine Bewertung gibt es keine Gegenleistung – weder von Bauly noch von der Fachperson; Fachpersonen dürfen Bewertungen weder vergüten noch etwas von einer bestimmten Bewertung abhängig machen. Wir prüfen Bewertungen nicht vorab; Bewertungen und Antworten, die unwahr, beleidigend oder rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder gegen diese Regeln verstossen, können wir nach Meldung an info@bauly.ch entfernen. Bewertungen sind öffentlich; was dabei sichtbar ist, steht in der Datenschutzerklärung (Ziff. 2).

Die Fachpersonen erbringen ihre Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung. Die Verifizierung bezieht sich auf Identität und Qualifikationsnachweise im hier beschriebenen Umfang; sie ist keine Garantie für die Qualität, Verfügbarkeit oder Rechtmässigkeit einer konkreten Leistung. Bauly übernimmt hierfür keine Gewähr (siehe Ziff. 10).

8.Pflichten der Nutzer

  • die Plattform nur rechtmässig und bestimmungsgemäss zu nutzen;
  • keine rechtswidrigen, täuschenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einzustellen;
  • die Sicherheit der Plattform nicht zu gefährden (kein Scraping, keine Überlastung, keine Umgehung von Schutzmassnahmen);
  • den Assistenten nicht dazu einzusetzen, urheberrechtlich geschützte Werke Dritter ganz oder in Teilen zu rekonstruieren, systematisch auszulesen oder deren Erwerb bei der offiziellen Bezugsquelle zu umgehen;
  • Antworten des Assistenten eigenverantwortlich zu prüfen, bevor du darauf abstellst.

9.Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software und ihren Inhalten stehen Bauly bzw. ihren Lizenzgebern zu. Das gilt insbesondere für die Wissensbasis des Assistenten: Die darin enthaltenen Erklärtexte sind eigene Werke, die wir verfasst, strukturiert und geprüft haben; ihre Auswahl und Anordnung ist eine eigenständige redaktionelle Leistung. Eine Übernahme, systematische Auslesung oder automatisierte Vervielfältigung dieser Inhalte – auch zum Training von KI-Modellen – ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. An Inhalten, die du einstellst (z. B. Profilangaben), behältst du deine Rechte und räumst uns das für den Betrieb der Plattform erforderliche Nutzungsrecht ein. Amtliche Erlasse – Gesetze, Verordnungen und kommunale Baureglemente – sind nach Art. 5 URG vom Urheberrechtsschutz ausgenommen; an privaten Normen und Regelwerken liegen die Rechte bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Keine Rechte an Werken Dritter. Die Nutzung der Plattform räumt dir keine Rechte an Werken Dritter ein – insbesondere nicht an privaten Normen und Regelwerken. Bezieht sich eine Antwort des Assistenten auf ein solches Werk, ist sie darauf ausgelegt, es in eigenen Worten zu erklären; sie ersetzt weder dessen Erwerb noch dessen Lektüre. Wer den Inhalt eines Werks für sein Vorhaben braucht, bezieht es bei der offiziellen Bezugsquelle. Fundstellen-Angaben (etwa Artikelnummern) sind Hinweise auf das Werk, keine Wiedergabe seines Inhalts.

Meldung von Rechtsverletzungen. Ist ein Rechteinhaber der Auffassung, dass ein Inhalt der Plattform seine Rechte verletzt, bitten wir um eine Meldung an info@bauly.ch mit Bezeichnung des Inhalts und des betroffenen Rechts. Wir prüfen solche Meldungen umgehend und entfernen oder ändern beanstandete Inhalte, wenn sich die Beanstandung als begründet erweist.

10.Haftung

Antworten des Bauly Assistenten werden automatisiert mit künstlicher Intelligenz erstellt. Sie sind eine unverbindliche Orientierungshilfe, können Fehler enthalten und ersetzen keine Prüfung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine andere Fachperson.

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – im Rahmen des zwingenden Rechts – ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen sowie für die Leistungen der über die Plattform gefundenen Fachpersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere für Personenschäden) bleibt vorbehalten.

11.Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, garantieren aber keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Wartungen, Störungen oder Weiterentwicklungen können zu Einschränkungen führen.

12.Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, die integrierender Bestandteil dieser AGB ist.

13.Änderungen dieser AGB und der Preise

Wir können diese AGB anpassen, etwa wenn wir Leistungen weiterentwickeln, Preise ändern oder sich die Rechtslage ändert. Massgebend ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung; Stand und Versionsnummer stehen am Seitenanfang. Nutzt du die Plattform nach dem Inkrafttreten einer Änderung weiter, gilt die neue Fassung. Die Zusage für Gründungsprofile nach Ziff. 5 (dauerhaft kostenloses Basis-Profil) bleibt von Änderungen unberührt.

Für Abo-Kundinnen und -Kunden gilt zusätzlich: Änderungen dieser AGB und der Preise kündigen wir dir mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail an die in deinem Konto hinterlegte Adresse an. Du kannst dein Abo in diesem Fall auf das Ende der beim Inkrafttreten laufenden Abo-Periode kündigen (Ziff. 6); bis zum Ende dieser Periode gelten für dich Preis und Bedingungen unverändert. Kündigst du nicht, gelten Preisänderungen für dein bestehendes Abo erst nach Ablauf der Ankündigungsfrist und frühestens ab der nächsten Verlängerung deines Abos nach dem Inkrafttreten – vorher bleibt der bisherige Preis. Änderungen zu deinen Gunsten, etwa zusätzliche Leistungen oder tiefere Preise, sowie rein redaktionelle Anpassungen ohne Nachteil für dich können wir ohne Ankündigungsfrist vornehmen.

14.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers (Zürich), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (z. B. der Konsumentengerichtsstand) etwas anderes vorsehen.