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Rechtliches

Impressum

Stand: 12. September 2026

Betreiber der Website

Betreiber
Bauly GmbH (in Gründung)
Verantwortlich
Luca Prisco
Adresse
8001 Zürich
Land
Schweiz
E-Mail
info@bauly.ch

Die Bauly GmbH ist im Handelsregister noch nicht eingetragen. Bis zum Eintrag handelt Luca Prisco als Gründer für die Gesellschaft und haftet persönlich.

Kontaktaufnahme

Am einfachsten erreichst du uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@bauly.ch. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.

Verantwortlich für den Inhalt

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website ist der Betreiber. Beiträge und Profile von Fachpersonen geben deren eigene Angaben wieder (siehe Haftungsausschluss).

Haftungsausschluss

Alle Inhalte dieser Website – einschliesslich der Antworten des Bauly Assistenten sowie der Ratgeber und Vorlagen – dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Bau-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall dar. Antworten des Assistenten werden automatisiert mit künstlicher Intelligenz erstellt und können Fehler enthalten – auch dort, wo sie sich auf maschinell ausgelesene amtliche Dokumente wie kommunale Baureglemente stützen. Massgeblich ist stets die aktuell gültige amtliche Fassung; prüfe Wichtiges mit einer Fachperson.

Profile von Fachpersonen beruhen auf deren eigenen Angaben. Bevor ein Profil im Verzeichnis erscheint, schauen wir es von Hand an – gibt es die Firma bzw. die Person, sind die Angaben plausibel. Identität und Qualifikation prüfen wir im freiwilligen zweiten Schritt, der zum Verifiziert-Häkchen führt (Umfang je Fachgebiet, siehe AGB Ziff. 7); Profile ohne Häkchen sind also geprüft, aber nicht verifiziert. Wir übernehmen keine Gewähr für die Leistungen der Fachpersonen: Verträge kommen direkt zwischen dir und der Fachperson zustande. Solange das Verzeichnis im Aufbau ist, enthält es auch Beispielprofile ohne reale Anbieter dahinter; sie veranschaulichen die Darstellung.

Verweise und Links: Für Inhalte verlinkter Websites Dritter sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich; zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar.

Urheberrecht

Die Inhalte dieser Website (Texte, Gestaltung, Grafiken, Logo) sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung ausserhalb der gesetzlichen Schranken bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

Normen, Gesetze und Quellen Dritter

Bauly nimmt inhaltlich Bezug auf Gesetze (z. B. OR, ZGB, kantonale Baugesetze) und auf private Normen (z. B. SIA-Normen). Beide behandeln wir unterschiedlich, weil sie urheberrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind:

  • Amtliche Erlasse – Gesetze, Verordnungen und Reglemente – sind nach Art. 5 URG vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Wir geben sie aus amtlichen Quellen wieder und nennen die Fundstelle.
  • Private Normen (SIA und andere) sind urheberrechtlich geschützt. Geschützt ist dabei die Ausdrucksform – also der Wortlaut sowie die Auswahl und Anordnung des Stoffes –, nicht der technische Sachgehalt. Entsprechend gilt bei uns: Über kurze, als solche gekennzeichnete Zitate hinaus (siehe unten) geben wir weder den Wortlaut noch die Gliederung oder den Aufbau einer Norm wieder. Unsere Inhalte sind eigenständig verfasste Erklärungen, die nach den Fragen unserer Nutzerinnen und Nutzer geordnet sind.
  • Einzelne Fakten – etwa Artikelnummern als Fundstelle, eine Frist oder ein einzelner Kennwert – sind als solche frei und dürfen benannt werden. Tabellen, Verzeichnisse oder Kennwert-Sammlungen aus einer Norm geben wir dagegen nicht wieder – weder vollständig noch in wesentlichen Auszügen.
  • Zitate verwenden wir nur im Rahmen des Zitatrechts (Art. 25 URG): kurz, als Zitat gekennzeichnet und mit Quellenangabe – und nur, soweit der Zitatzweck es erfordert.

Die Rechte an den Normtexten liegen bei den jeweiligen Rechteinhabern. Massgebend ist stets der offizielle Normtext; für den verbindlichen Wortlaut verweisen wir auf die offizielle Bezugsquelle (für SIA-Normen: shop.sia.ch, für die interkantonal verbindlich erklärten und frei zugänglichen VKF-Brandschutzvorschriften: bsvonline.ch). Aus der Nennung einer Norm ergibt sich weder eine Lizenz noch eine Zusammenarbeit mit der herausgebenden Organisation.

Die Erklärtexte, auf die sich der Bauly Assistent stützt, sind eigene Werke: Wir haben sie verfasst, strukturiert und redaktionell geprüft. Die Texte privater Normen (insbesondere der SIA-Normen) selbst sind nicht Bestandteil dieser Wissensbasis. Amtliche Inhalte – von den Bundes-Erlassen bis zu den kommunalen Baureglementen – beziehen wir aus den amtlichen Publikationen (im Einzelnen siehe die Bestände unten). Wie diese Inhalte ausgewählt, aufbereitet und im Assistenten angewendet werden, ist in unseren AGB (Ziff. 2) beschrieben. Rechteinhaber, die einen Inhalt beanstanden möchten, erreichen uns unter info@bauly.ch; das Verfahren beschreiben unsere AGB (Ziff. 9).

Bestände der Wissensbasis (laufend nachgeführt):

  • Eigene Bauly-Erklärtexte: 114 Dokumente zu Schweizer Recht und Normen (erklärt, nicht zitiert), Bau-Prozesslogik, Baukunde und Technik sowie Eigentum, Kauf und Finanzierung – darunter 26 Praxis-Texte der Serie «Erfahrungswissen aus der Baupraxis» (destilliert aus dokumentierten Praxisfällen und gegen amtliche Quellen verifiziert; Erfahrungswerte und Kosten-Orientierungswerte sind im Text ausdrücklich als solche gekennzeichnet und sind weder Rechtsnormen noch Offerten).
  • Kosten-Orientierungswerte: 16 Richtwerte für gängige Bauleistungen (u. a. Badsanierung, Küche, Fassadendämmung, Parkett, Aushub, Umgebung), gewonnen aus 236 Preisangaben in 125 dokumentierten Schweizer Praxisfällen. Ausgewiesen wird je Leistung der Median mit der Spanne der mittleren Hälfte der Fälle; alle Beträge sind mit dem Baupreisindex Hochbau des Bundesamts für Statistik auf den Preisstand 2026 umgerechnet. Ein Richtwert wird nur gebildet, wenn mindestens vier unabhängige Fälle vorliegen; jeder Wert wurde gegen öffentliche Marktquellen plausibilisiert (Stand 1. September 2026, jährliche Fortschreibung). Ergänzt um amtliche Kennwerte mit Quellen- und Standangabe: die durchschnittlichen Einheitspreise des Schweizerischen Baupreisindex (BFS, Erhebung April 2026, 155 NPK-Positionen, sieben Grossregionen), die Preisbeobachtung Photovoltaik des Bundesamts für Energie (2025), Kostenangaben von EnergieSchweiz zu Wärmepumpen, Erhebungen des Preisüberwachers (Baubewilligungsgebühren 2023, Handänderungskosten 2023, Vermessung), kantonale und kommunale Gebühren- und Förderregelungen (u. a. ZH, BE, AG, Winterthur), die Honorierungs-Empfehlungen der KBOB sowie als solche gekennzeichnete Regieansatz-Empfehlungen von Berufsverbänden. Alle Werte sind Orientierungsgrössen, keine Offerten und keine Zusicherung für ein konkretes Projekt; verbindlich sind Offerte, Gebührenverfügung oder Rechnung.
  • Kommunale Baureglemente: 2'377 amtlich bezogene Dokumente aus über 2'000 Schweizer Gemeinden, je mit Stand- und Quellenangabe (Abzug per Stichtag, periodisch mit den amtlichen Quellen abgeglichen).
  • Bundes-Erlasse: 35 baurelevante Gesetze und Verordnungen des Bundes (u. a. RPG/RPV, USG, GSchG, LSV, VVEA, BauAV, GeoIG, NHG sowie die baurelevanten Teile von OR und ZGB – Werkvertrag, Kauf, Miete, Eigentum und Nachbarrecht – und die Niederspannungs-Installationsverordnung NIV) in der jeweils konsolidierten Fassung ab Fedlex, artikelweise aufbereitet, je mit Stand- und Quellenangabe.
  • Kantonale Baugesetze: 75 Planungs- und Bauerlasse (Baugesetze, Bau- und Verfahrensverordnungen sowie baunahe Erlasse wie Wasserbau- und Strassengesetze) aus allen 26 Kantonen, bezogen über die amtliche Rechtsdatenbank lexfind.ch bzw. direkt aus den kantonalen Gesetzessammlungen, artikelweise aufbereitet und je mit Quellenangabe. Die Erlasse der Westschweiz und des Tessins liegen in der amtlichen Originalsprache vor (Französisch bzw. Italienisch); der Assistent antwortet auf Deutsch und verweist für den verbindlichen Wortlaut auf das Original. Die Bestände werden laufend mit den amtlichen Quellen abgeglichen; massgeblich ist stets die aktuell gültige kantonale Fassung.
  • Energierecht & MuKEn: 43 kantonale Energiegesetze und -verordnungen aus 21 Kantonen – Deutschschweiz sowie Freiburg und Wallis; die übrigen Kantone folgen laufend – (amtliche Gesetzessammlungen, artikelweise aufbereitet), die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014 und MuKEn 2025, EnDK – als Muster gekennzeichnet, verbindlich ist stets das kantonale Recht), 25 EnFK-Vollzugshilfen der EN-Serie sowie Leitfäden von EnDK und Bundesamt für Energie (Harmonisiertes Fördermodell, Eigenverbrauch/ZEV, Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen) – alle frei publizierte amtliche bzw. interkantonale Quellen, je mit Stand- und Quellenangabe.
  • Vollzugshilfen der Ämter: 24 frei publizierte amtliche Vollzugshilfen, Erläuterungen und Empfehlungen des Bundes und interkantonaler Träger – u. a. KBOB (Honorierung von Planerleistungen 2026, Beschaffung), SECO (Wegleitung ArGV 3/4), BAFU (Bauabfälle/VVEA, Aushub, belastete Standorte, Gewässerraum), ARE (Erläuterungen zur RPG-Revision, Naturgefahren), BAG/BLV (Radon, Legionellen, Asbest), IVHB-Konkordat samt Begriffs-Anhängen (DTAP/BPUK), Cercle Bruit (Bauen in lärmbelasteten Gebieten) sowie Publikationen zu amtlicher Vermessung und ÖREB-Kataster – je mit Stand- und Quellenangabe. Vollzugshilfen konkretisieren die Rechtslage, sind aber keine Erlasse; verbindlich bleiben Gesetz und Verordnung.
  • Fachpublikationen zu Arbeitssicherheit und Gebäudesicherheit: 18 frei publizierte Dokumente der EKAS (Richtlinien 6503 Asbest, 6508 ASA, 6512 Arbeitsmittel, 6517 Flüssiggas sowie die Wegleitung durch die Arbeitssicherheit), der Suva (Publikationen zur Bauarbeitenverordnung 2022, Absturzsicherung, Gerüste, Deckenschalungen), des Vereins GEAK (Normierung, Kodifizierung 3.0, Produktreglement, Anwenderhandbuch) und der BFU (Fachdokumentationen Geländer/Brüstungen, Treppen, Glas, Böden) – je mit Stand- und Quellenangabe. Alle Rechte an den Originalen liegen bei den jeweiligen Herausgebern; für den verbindlichen Wortlaut gilt die offizielle Publikation, und Richtlinien wie Fachdokumentationen sind keine Erlasse.
  • VKF-Brandschutzvorschriften: 45 Dokumente der interkantonal verbindlich erklärten, frei zugänglichen Brandschutzvorschriften (Norm, Richtlinien, Erläuterungen; Fassung gültig ab 1. April 2026), bezogen über bsvonline.ch.

Dieselben Bestände nach Fachgebiet geordnet – welche amtlichen Quellen der Assistent je Disziplin heranzieht:

FachgebietMassgebliche Quellen in der Wissensbasis
Raumplanung & BaurechtRPG/RPV mit ARE-Erläuterungen, IVHB samt Begriffs-Anhängen, Planungs- und Baugesetze aller 26 Kantone, kommunale Baureglemente
Umwelt & GewässerUSG, GSchG/GSchV, Lärmschutz-Verordnung (Revision 2026), VVEA, AltlV; BAFU-Vollzugshilfen (Bauabfälle, Aushub, belastete Standorte, Gewässerraum), Cercle-Bruit-Vollzugshilfe «Bauen in lärmbelasteten Gebieten»
Tragwerk, Geotechnik & NaturgefahrenBaurelevante Bundeserlasse, Vollzugshilfe «Raumplanung und Naturgefahren», kantonale Wasserbau-Erlasse; SIA-Tragwerksnormen erklärt (nicht zitiert)
Gebäudetechnik (HLKS)ChemRRV (Kältemittel), BAG/BLV-Module Legionellen, SECO-Wegleitung ArGV 3/4 (Raumklima, Lüftung, Beleuchtung)
Energie & BauphysikMuKEn 2014 und 2025 (als Muster gekennzeichnet), EnFK-Vollzugshilfen der EN-Serie, kantonale Energiegesetze und -verordnungen, GEAK-Grundlagen, BFE-Leitfäden (Solar, ZEV), Harmonisiertes Fördermodell
BrandschutzVKF-Brandschutznorm, -Richtlinien, Erläuterungen, Arbeitshilfen und Merkblätter (Fassung gültig ab 1. April 2026)
Bauleitung & ArbeitssicherheitBauarbeitenverordnung (BauAV), EKAS-Richtlinien (6503 Asbest, 6508 ASA, 6512 Arbeitsmittel, 6517 Flüssiggas) samt EKAS-Wegleitung, Suva-Publikationen (BauAV 2022, Dächer, Gerüste, Deckenschalungen)
Bauherrschaft, Honorare & VergabeObligationenrecht (Werkvertrag, Auftrag), KBOB-Empfehlungen zur Honorierung 2026, KBOB-Leitfaden Beschaffung von Planungsleistungen
Geomatik & VermessungGeoIG, Publikationen zum ÖREB-Kataster und zur amtlichen Vermessung (Grenzfeststellung, Einmessung, Nachführung)
Landschaft & UmgebungNHG, Gewässerraum (GSchV mit Arbeitshilfe), kantonale Baugesetze (Waldabstand, Umgebung)
Innenausbau & GebäudesicherheitStrahlenschutzverordnung (Radon) mit BAG-Wegleitung, BAG-Publikation Asbest, BFU-Fachdokumentationen (Geländer, Treppen, Glas, Böden)

Private Normen (SIA und andere) sind in allen Fachgebieten ausschliesslich erklärt und werden nicht im Wortlaut wiedergegeben (siehe oben); alle Rechte an Fachpublikationen Dritter liegen bei den jeweiligen Herausgebern.

Qualitätsprüfung des Assistenten: Wir prüfen den Bauly Assistenten mit einem festen Katalog von 176 Prüffragen (135 Fachfragen aus vier Wissensbereichen zu 27 Themen sowie 41 Zusatzfälle zu Rechenaufgaben, Manipulationsversuchen, Themen ausserhalb des Bauens und zur Übergabe an Fachpersonen). Die Prüffragen sind redaktionell erstellt; jede trägt eine vorab festgelegte Prüfzeile mit dem erwarteten Kern der Antwort. Die Antworten des Assistenten werden von einem zweiten, leistungsfähigeren KI-Modell bewertet, das an der Antwort nicht beteiligt ist und die zitierten Quellen mitliest (Korrektheit in drei Stufen: vollständig richtig, teilweise richtig, falsch; zusätzlich die Passung der Quellenangaben). Es handelt sich um eine automatisierte Eigenprüfung, nicht um ein unabhängiges Audit. Die Ergebnisse veröffentlichen wir mit Stand und Fallzahl auf der Seite Prüfstand (letzter Lauf: 11. September 2026, Version 00058); Messwerte sind keine Zusicherung für einzelne Antworten (AGB Ziff. 3).