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Kanton Schaffhausen

Bau- und Nutzungsordnung Beringen

Was auf deinem Grundstück in Beringen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schaffhausen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Beringen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Nutzungsordnung
Artikel
80
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
2932

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Beringen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Beringen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Bei abgewinkelten und versetzten Fassaden werden nur diejenigen Teile in die Berechnung miteinbezogen, welche weniger als 10.00 m hinter dem betreffenden Grundgrenzabstand zurückliegen.»

Wie hoch darf in Beringen gebaut werden?

«Zugelassen sind zweckgebundene Schutzbauten mit einer maximalen Grundfläche von 20 m2 und einer Gesamthöhe von 4.00 m sowie Spielgeräte.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Beringen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schaffhausen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen · 700.100
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.101
  • Energieverordnung
  • Energiegesetz
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