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Kanton Schaffhausen

Bauordnung Löhningen

Was auf deinem Grundstück in Löhningen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schaffhausen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Löhningen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bauordnung
Artikel
72
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
2903

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Löhningen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Löhningen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Misst eine Gebäudeseite in der Zone W2, W1 und K mehr als 20.0 m, so ist der Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch um höchstens 5.0 m zu vergrössern.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Löhningen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schaffhausen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen · 700.100
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.101
  • Energieverordnung
  • Energiegesetz
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