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Kanton Schaffhausen

Bau- und Nutzungsordnung Gächlingen

Was auf deinem Grundstück in Gächlingen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Schaffhausen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Gächlingen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Nutzungsordnung
Artikel
108
Jahreszahlen bis
2021
BFS-Nummer
2901

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Gächlingen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Gächlingen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Unterniveaubauten, die keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen verursachen, haben einen Grenzabstand von mindestens 0.5 m einzuhalten.»

Braucht ein Gartenhaus in Gächlingen eine Bewilligung?

«Bei eingeschossigen An- und Kleinbauten sowie Okonomiegebäuden sind, wenn sie das Dorfbild nicht beeinträchtigen, andere Dachformen zulässig.2) 8 Dachflächenfenster mit maximal 0.45 m2 sind gestattet.»

Welche Dachformen sind in Gächlingen zulässig?

«Bei eingeschossigen An- und Kleinbauten sowie Okonomiegebäuden sind, wenn sie das Dorfbild nicht beeinträchtigen, andere Dachformen zulässig.2) 8 Dachflächenfenster mit maximal 0.45 m2 sind gestattet.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Gächlingen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Schaffhausen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen · 700.100
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.101
  • Energieverordnung
  • Energiegesetz
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