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Kanton St. Gallen

Baureglement Nesslau

Was auf deinem Grundstück in Nesslau gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Nesslau im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
86
Jahreszahlen bis
2010
BFS-Nummer
3360

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten. Für Nesslau liegen 2 Dokumente im Bestand.

Masse je Zone in Nesslau

Die Grundmasse aus dem Reglement, je Bauzone. Welche Zone für dein Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan der Gemeinde. Sonderbauvorschriften, Überbauungs- und Gestaltungspläne und Ausnahmen können abweichen – massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Art. 10
ZoneVollgeschosseGebäudehöheFirsthöheGebäudelängeKleiner GrenzabstandAusnützungszifferGrosser Grenzabstand
K2AKernzone27.0 m12.0 m25.0 m3.0 m––
K2BKernzone27.0 m12.0 m18.0 m4.0 m––
K3Kernzone39.5 m14.0 m30.0 m3.0 m––
WEWohnzone26.5 m11.0 m20.0 m4.0 m0.358.0 m
W2Wohnzone27.0 m12.0 m30.0 m*4.0 m0.58.0 m
W3Wohnzone310.0 m14.5 m40.0 m*5.0 m0.6510.0 m
WG2Wohn-Gewerbezone27.0 m12.0 m30.0 m*4.0 m0.5*8.0 m
WG3Wohn-Gewerbezone310.0 m14.5 m40.0 m*5.0 m0.65*10.0 m
GIGewerbe-Industriezone–11.0 m15.5 m–5.0 m*–10.0 m*
OeBAZone für öffentliche Bauten und Anlagen––––5.0 m–5.0 m

*Für diesen Wert macht das Reglement eine Einschränkung oder Ausnahme (Fussnote oder Verweis auf einen anderen Artikel) – bitte im Original nachlesen.

«–» heisst: im Reglement nicht als Grundmass geregelt oder von uns nicht geprüft. Dokument

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Nesslau vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 731.1
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Wasserbaugesetz · 734.1
Alle Erlasse des Kantons St. Gallen

Grundlagen im Ratgeber

Was die Begriffe bedeuten, wie gemessen wird und wie du den Wert für dein Grundstück findest – erklärt für die ganze Schweiz.

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