Baureglement Oberriet (SG)
Was auf deinem Grundstück in Oberriet (SG) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Oberriet (SG) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 30
- Jahreszahlen bis
- 2014
- BFS-Nummer
- 3254
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Oberriet (SG) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Energie und Solaranlagen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 731.1
- Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
- Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
- Wasserbaugesetz · 734.1
Deine Frage zu Oberriet (SG)
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 30 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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