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Kanton St. Gallen

Baureglement Gossau (SG)

Was auf deinem Grundstück in Gossau (SG) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Gossau (SG) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
68
Jahreszahlen bis
2021
BFS-Nummer
3443

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Gossau (SG) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Gossau (SG) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Für die Gebäudelänge werden nicht angerechnet: a) Anbauten bis zu 55 m2 Grundfläche; b) Bauten mit höchstens 4 m Gebäude- und 5,5 m Firsthöhe zwischen mehrgeschossigen Gebäudeteilen, sofern der Abstand dazwischen wenigstens dem doppelten kleinen Grenzabstand entspricht; c) Vorbauten.»

Wie hoch darf in Gossau (SG) gebaut werden?

«Für die Gebäudelänge werden nicht angerechnet: a) Anbauten bis zu 55 m2 Grundfläche; b) Bauten mit höchstens 4 m Gebäude- und 5,5 m Firsthöhe zwischen mehrgeschossigen Gebäudeteilen, sofern der Abstand dazwischen wenigstens dem doppelten kleinen Grenzabstand entspricht; c) Vorbauten.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Gossau (SG) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 731.1
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Wasserbaugesetz · 734.1
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