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Kanton St. Gallen

Baureglement Andwil (SG)

Was auf deinem Grundstück in Andwil (SG) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Andwil (SG) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
87
Jahreszahlen bis
1994
BFS-Nummer
3441

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Andwil (SG) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Braucht ein Gartenhaus in Andwil (SG) eine Bewilligung?

«Nebenbauten haben gegenüber anderen Bauten auf dem gleichen Grundstück einen Mindestabstand von 3,0m einzuhalten.»

Wie hoch darf in Andwil (SG) gebaut werden?

«Bei kombinierten Wohn- und Gewerbebauten sowie reinen Gewerbebauten darf die Ausnützungsziffer um maximal 0,1 und die Gebäude- und Firsthöhe um 1,0 m erhöht werden, sofern der gewerbliche Anteil mindestens 1/3 der anrechenbaren Geschossfläche beträgt.»

Wie dicht darf in Andwil (SG) gebaut werden?

«Bei kombinierten Wohn- und Gewerbebauten sowie reinen Gewerbebauten darf die Ausnützungsziffer um maximal 0,1 und die Gebäude- und Firsthöhe um 1,0 m erhöht werden, sofern der gewerbliche Anteil mindestens 1/3 der anrechenbaren Geschossfläche beträgt.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Andwil (SG) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 731.1
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
  • Wasserbaugesetz · 734.1
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