Baureglement Pfäfers
Was auf deinem Grundstück in Pfäfers gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons St. Gallen – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Pfäfers im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 117
- Jahreszahlen bis
- 2009
- BFS-Nummer
- 3294
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Pfäfers sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Pfäfers an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Art.11 _Grünzone Für oberirdische Bauten und Anlagen gelten folgenden Bestimmungen: a) Für zulässige Bauten in der Grünzone Freihaltung gilt eine maximale Gebäudegrundfläche von 30 m2, eine Gebäudehöhe von 3.00 m und Firsthöhe von 4.50 m sowie ein minimaler Grenzabstand von 2.50 m.»
Braucht ein Gartenhaus in Pfäfers eine Bewilligung?
«Werden mehrere An- oder Nebenbauten an der Grenze zusammengebaut, dürfen sie in ihrer Gesamtheit eine Grundfläche von 80 m2 nicht überschreiten.»
Wie hoch darf in Pfäfers gebaut werden?
«Art.11 _Grünzone Für oberirdische Bauten und Anlagen gelten folgenden Bestimmungen: a) Für zulässige Bauten in der Grünzone Freihaltung gilt eine maximale Gebäudegrundfläche von 30 m2, eine Gebäudehöhe von 3.00 m und Firsthöhe von 4.50 m sowie ein minimaler Grenzabstand von 2.50 m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Pfäfers vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton St. Gallen vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 731.1
- Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
- Anhang 2 – Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 731.11
- Wasserbaugesetz · 734.1
Deine Frage zu Pfäfers
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 117 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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