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Kanton Zürich

Nutzungsplanung Freienstein-Teufen

Was auf deinem Grundstück in Freienstein-Teufen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Freienstein-Teufen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Nutzungsplanung
Artikel
1
Jahreszahlen bis
2012
BFS-Nummer
57

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Freienstein-Teufen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 700.1
  • Allgemeine Bauverordnung · 700.2
  • Besondere Bauverordnung I · 700.21
  • Besondere Bauverordnung II · 700.22
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