Bau- und Zonenordnung Herrliberg
Was auf deinem Grundstück in Herrliberg gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Herrliberg im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenordnung
- Artikel
- 63
- Jahreszahlen bis
- 2021
- BFS-Nummer
- 152
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Herrliberg sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Braucht ein Gartenhaus in Herrliberg eine Bewilligung?
«Bauweise 2 Weisen Gebäude in den Wohnzonen, mit Ausnahme von An- und Kleinbauten, einen Gebäudeabstand von weniger als 5.0 m auf, gelten sie als geschlossen erstellt.»
Wie hoch darf in Herrliberg gebaut werden?
«Die zonengemässe Fassadenhöhe erhöht sich dabei um maximal 3.3 m, wobei diese Summe zugleich als Gesamthöhe gilt.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Herrliberg vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 700.1
- Allgemeine Bauverordnung · 700.2
- Besondere Bauverordnung I · 700.21
- Besondere Bauverordnung II · 700.22
Deine Frage zu Herrliberg
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 63 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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