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Kanton Zürich

Bau- und Zonenordnung Affoltern am Albis

Was auf deinem Grundstück in Affoltern am Albis gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Affoltern am Albis im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenordnung
Artikel
49
Jahreszahlen bis
2025
BFS-Nummer
2

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Affoltern am Albis sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Affoltern am Albis an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Bei gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen bis zu einer maximalen Fassadenhöhe von 4.5 m kann der Grenzabstand auf 3.5 m reduziert werden.»

Wie hoch darf in Affoltern am Albis gebaut werden?

«Bei gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen bis zu einer maximalen Fassadenhöhe von 4.5 m kann der Grenzabstand auf 3.5 m reduziert werden.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Affoltern am Albis vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Mehrwertabgabe
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 700.1
  • Allgemeine Bauverordnung · 700.2
  • Besondere Bauverordnung I · 700.21
  • Besondere Bauverordnung II · 700.22
Alle Erlasse des Kantons Zürich

Deine Frage zu Affoltern am Albis

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 49 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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