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Kanton Zürich

Bau- und Zonenordnung Dällikon

Was auf deinem Grundstück in Dällikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Dällikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenordnung
Artikel
45
Jahreszahlen bis
2000
BFS-Nummer
84

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Dällikon sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Dällikon an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Dabei gelten folgende Erleichterungen: a) Die zulässige Ausnützung erhöht sich auf maximal 65%, wenn die entsprechende Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt wird; b) reduzierter Grenzabstand 3.5 m für Gebäudeteile, deren grösste Höhe 4 m, bei Schrägdächern 5 m, nicht übersteigt.»

Wie hoch darf in Dällikon gebaut werden?

«In der Erholungszone Eb sind Gebäude bis zu einer Gesamthöhe von 5 m und einer Gesamtlänge von 25 m zulässig.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Dällikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 700.1
  • Allgemeine Bauverordnung · 700.2
  • Besondere Bauverordnung I · 700.21
  • Besondere Bauverordnung II · 700.22
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