Bau- und Zonenordnung Elsau
Was auf deinem Grundstück in Elsau gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Elsau im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenordnung
- Artikel
- 88
- Jahreszahlen bis
- 2021
- BFS-Nummer
- 219
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Elsau sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie hoch darf in Elsau gebaut werden?
«Wird die Anzahl Vollgeschosse auf vier erhöht: - ist nur ein Dachgeschoss zulässig, - sind nur Flachdächer zulässig, - beträgt die maximal zulässige Gebäudehöhe 14.7 m.»
Wie viele Abstellplätze verlangt Elsau?
«Je ein Personenwagen-Abstellplatz ist zu erstellen: a) pro 6 Sitzplätze in Restaurants; b) pro 50 m2 Geschossfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Elsau vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Mehrwertabgabe
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Erschliessung und Baulinien
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 700.1
- Allgemeine Bauverordnung · 700.2
- Besondere Bauverordnung I · 700.21
- Besondere Bauverordnung II · 700.22
Deine Frage zu Elsau
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 88 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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