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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Termen

Was auf deinem Grundstück in Termen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Termen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
106
Jahreszahlen bis
2011
BFS-Nummer
6010

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Masse je Zone in Termen

Die Grundmasse aus dem Reglement, je Bauzone. Welche Zone für dein Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan der Gemeinde. Sonderbauvorschriften, Überbauungs- und Gestaltungspläne und Ausnahmen können abweichen – massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Art. 68ff
ZoneGeschosszahlGebäudehöhe (O.K. Fusspfette)Gebäudehöhe (O.K. Firstpfette)GrenzabstandGebäudelängekleiner Grenzabstandgrosser GrenzabstandAusnutzung
DDorfzone2*8.50 m*10.50 m*1/3 der Fassadenhöhe*––––
W1Wohnzone 11-26.00 m9.00 m–12.00 m*1/3 der Fassadenhöhe*50 % der Fassadenhöhe0.3
F2Ferienhauszone (Rosswald)1-2*6.50 m9.50 m–12.00 m*1/3 der Fassadenhöhe*50 % der Fassadenhöhe*0.4*
W2Wohnzone 228.50 m12.00 m–16.00 m1/3 der Fassadenhöhe*50 % der Fassadenhöhe0.6 im Dorfgebiet; 0.4 im „Biela-Schmeli“*
W2DWohnzone 2D28.50 m12.00 m–16.00 m1/3 der Fassadenhöhe*50 % der Fassadenhöhe0.6 im Dorfgebiet; 0.4 im „Biela-Schmeli“*
WG2Wohn- und Gewerbezone 228.50 m*12.00 m–16.00 m1/3 der Fassadenhöhe*50 % der Fassadenhöhe0.6 im Dorfgebiet; 0.4 im „Biela-Schmeli“*
WG3Wohn- und Gewerbezone 3311.00 m*14.00 m––1/3 der Fassadenhöhe*50 % der Fassadenhöhe0.8
GEGewerbezone–9.50 m*12.00 m1/3 der Fassadenhöhe*––––

*Für diesen Wert macht das Reglement eine Einschränkung oder Ausnahme (Fussnote oder Verweis auf einen anderen Artikel) – bitte im Original nachlesen.

«–» heisst: im Reglement nicht als Grundmass geregelt oder von uns nicht geprüft. Amtliches Original

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Termen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
Alle Erlasse des Kantons Wallis

Grundlagen im Ratgeber

Was die Begriffe bedeuten, wie gemessen wird und wie du den Wert für dein Grundstück findest – erklärt für die ganze Schweiz.

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