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Kanton Wallis

Das Baureglement Trient

Was auf deinem Grundstück in Trient gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Trient im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
0
Jahreszahlen bis
1994
BFS-Nummer
6142

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Das Dokument von Trient liegt uns vor, lässt sich aber maschinell nicht auswerten – die Textebene des PDF ist defekt oder das OCR ist gescheitert. Wir stellen darum keine Themenübersicht auf, die wir nicht belegen können, und der Assistent stützt sich für Trient auf Bundes- und Kantonsrecht. Massgeblich ist das Original der Gemeinde.

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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