Zum Inhalt
Kanton Wallis

Bauordnung Bellwald

Was auf deinem Grundstück in Bellwald gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bellwald im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bauordnung
Artikel
113
Jahreszahlen bis
2008
BFS-Nummer
6052

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Bellwald sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Bellwald an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Für die Nutzung der Parkflächen im Ort genannt „Basper“ gelten folgende Bestimmungen: Nutzungsart: Zone für die Erstellung von öffentlichen Bauten und Anlagen für die Parkierung Bauweise: offen oder geschlossen Grenzabstand: 1/3 der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 3m Lärmempfindlichkeitsstufe: II/III Art.»

Wie hoch darf in Bellwald gebaut werden?

«Gebäudebreite: 20.00 m, Gebäude mit mehr als 15.00 m sind mit zwei Giebeln zu versehen Gebäudehöhe: max.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Bellwald?

«Für die Nutzung der Parkflächen im Ort genannt „Basper“ gelten folgende Bestimmungen: Nutzungsart: Zone für die Erstellung von öffentlichen Bauten und Anlagen für die Parkierung Bauweise: offen oder geschlossen Grenzabstand: 1/3 der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 3m Lärmempfindlichkeitsstufe: II/III Art.»

Welche Lärmempfindlichkeitsstufe gilt in Bellwald?

«Für die Nutzung der Parkflächen im Ort genannt „Basper“ gelten folgende Bestimmungen: Nutzungsart: Zone für die Erstellung von öffentlichen Bauten und Anlagen für die Parkierung Bauweise: offen oder geschlossen Grenzabstand: 1/3 der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 3m Lärmempfindlichkeitsstufe: II/III Art.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Bellwald vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
Alle Erlasse des Kantons Wallis

Weitere Gemeinden im Kanton Wallis

Alle Gemeinden im Kanton Wallis