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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Ausserberg

Was auf deinem Grundstück in Ausserberg gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Ausserberg im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
124
Jahreszahlen bis
2000
BFS-Nummer
6191

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Ausserberg sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Ausserberg an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Für das Gebiet «Leiggern» und «Raft» und «Salmufee» gelten folgende Bestimmungen: Bauweise: offen 31 Baumaterialien: traditionelle Baumaterialien, Sockel in Mauer, Aufbau Holz Geschosszahl: Sockelgeschoss und ein Vollgeschoss Gebäudehöhe: max.: 8.50 m Grenzabstand: 1/3 der Fassadenhöhe, mind.»

Wie hoch darf in Ausserberg gebaut werden?

«Für das Gebiet «Leiggern» und «Raft» und «Salmufee» gelten folgende Bestimmungen: Bauweise: offen 31 Baumaterialien: traditionelle Baumaterialien, Sockel in Mauer, Aufbau Holz Geschosszahl: Sockelgeschoss und ein Vollgeschoss Gebäudehöhe: max.: 8.50 m Grenzabstand: 1/3 der Fassadenhöhe, mind.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Ausserberg?

«Garagen sind so zu erstellen, dass davor ein Autoabstellplatz von 4.00 m Tiefe möglich ist, ohne die Durchfahrt zu anderen Garagen zu behindern.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Ausserberg vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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