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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Törbel

Was auf deinem Grundstück in Törbel gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Törbel im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
116
Jahreszahlen bis
1982
BFS-Nummer
6296

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Törbel sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Törbel an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Ausnahmen sind zulässig für Dachgesimse, Erker, Balkone, Vordächer, Vortreppen und ähnliche Bauteile von einer maximalen Ausladung von 1,50m auf den Seiten des kleinen Grenzabstandes und 2,00m auf der Seite des grossen Grenzabstandes; - Gegenüber Strassen gelten die durch das Strassengesetz oder Baulinien festgesetzten Abstände.»

Wie hoch darf in Törbel gebaut werden?

«Grenzabstände: Kleiner Grenzabstand 1/3 der Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m von jedem Punkt der Fassade aus gemessen.»

Welche Dachformen sind in Törbel zulässig?

«Bauweise: Offen, soweit doppel- und dreiteilige Häusergruppen in Gebäudelänge und Dachform gestaffelt, maximale Gebäudelänge 18m.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Törbel?

«Garagen sind so zu erstellen, dass davor ein Autoabstellplatz von 4 m Tiefe möglich ist, ohne die Durchfahrt zu anderen Garagen zu behindern.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Törbel vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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