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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Stalden (VS)

Was auf deinem Grundstück in Stalden (VS) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Stalden (VS) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
115
Jahreszahlen bis
2013
BFS-Nummer
6293

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Stalden (VS) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Stalden (VS) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Ist eine Gebäudeseite länger als 20 m, erhöht sich der Grenzabstand auf beiden Längsseiten, und zwar um 1/5 der Mehrlänge für den grossen Grenzabstand und um 1/10 für den kleinen Grenzabstand, Der Gemeinderat kann verlangen, dass grössere Gebäude in der Länge und in der Dachform gestaffelt werden.»

Wie hoch darf in Stalden (VS) gebaut werden?

«Gebäudehöhe: 6.50 m Weinkellerein oder Weinaufbereitungsanlagen sind in der Rebbauzone nicht gestattet, Rebhäuschen dürfen im Einverständnis mit den angrenzenden Eigentümern (Eintrag des Näherbaurechts im Grundbuch) an die Grenze gestellt werden.»

Welche Dachformen sind in Stalden (VS) zulässig?

«Ist eine Gebäudeseite länger als 20 m, erhöht sich der Grenzabstand auf beiden Längsseiten, und zwar um 1/5 der Mehrlänge für den grossen Grenzabstand und um 1/10 für den kleinen Grenzabstand, Der Gemeinderat kann verlangen, dass grössere Gebäude in der Länge und in der Dachform gestaffelt werden.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Stalden (VS) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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