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Kanton Neuenburg

Règlement sur les constructions Milvignes

Was auf deinem Grundstück in Milvignes gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Neuenburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Milvignes im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Règlement sur les constructions
Artikel
31
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
6416

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Für Milvignes liegen 3 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Milvignes vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Neuenburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi cantonale sur l'aménagement du territoire (LCAT) · 701.0
  • Règlement d'exécution de la loi cantonale sur l'aménagement du territoire (RELCAT) · 701.02
  • Loi sur les constructions (LConstr.) · 720.0
  • Règlement d'exécution de la loi sur les constructions (RELConstr.) · 720.1
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