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Kanton Neuenburg

Das Baureglement Cressier (NE)

Was auf deinem Grundstück in Cressier (NE) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Neuenburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Cressier (NE) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
21
Jahreszahlen bis
2026
BFS-Nummer
6452

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Cressier (NE) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Neuenburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi cantonale sur l'aménagement du territoire (LCAT) · 701.0
  • Règlement d'exécution de la loi cantonale sur l'aménagement du territoire (RELCAT) · 701.02
  • Loi sur les constructions (LConstr.) · 720.0
  • Règlement d'exécution de la loi sur les constructions (RELConstr.) · 720.1
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