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Kanton Neuenburg

Das Baureglement La Côte-aux-Fées

Was auf deinem Grundstück in La Côte-aux-Fées gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Neuenburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für La Côte-aux-Fées im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
26
Jahreszahlen bis
2016
BFS-Nummer
6504

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von La Côte-aux-Fées vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Neuenburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi cantonale sur l'aménagement du territoire (LCAT) · 701.0
  • Règlement d'exécution de la loi cantonale sur l'aménagement du territoire (RELCAT) · 701.02
  • Loi sur les constructions (LConstr.) · 720.0
  • Règlement d'exécution de la loi sur les constructions (RELConstr.) · 720.1
Alle Erlasse des Kantons Neuenburg

Deine Frage zu La Côte-aux-Fées

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 26 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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