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Kanton Neuenburg

Das Baureglement Neuchâtel

Was auf deinem Grundstück in Neuchâtel gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Neuenburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Neuchâtel im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
272
Jahreszahlen bis
2025
BFS-Nummer
6458

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Für Neuchâtel liegen 5 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Neuchâtel vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Neuenburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi cantonale sur l'aménagement du territoire (LCAT) · 701.0
  • Règlement d'exécution de la loi cantonale sur l'aménagement du territoire (RELCAT) · 701.02
  • Loi sur les constructions (LConstr.) · 720.0
  • Règlement d'exécution de la loi sur les constructions (RELConstr.) · 720.1
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