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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Buttisholz

Was auf deinem Grundstück in Buttisholz gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Buttisholz im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
84
Jahreszahlen bis
2024
BFS-Nummer
1083

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Buttisholz sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Buttisholz gebaut werden?

«Bei besonders guter Eingliederung ins Ortsbild kann die Gemeinde Gesamthöhen bis zu 14.0 m respektive bis zur Höhe bereits bestehender Bauten zulassen.»

Wie dicht darf in Buttisholz gebaut werden?

«Überbauungsziffer 4 (ÜZ 4) d) Lärm-Empfindlichkeitsstufe III * Bei besonders guter Gestaltung und Eingliederung in die quartiertypischen Vorgaben kann die Gemeinde bis zu 6 m höhere Gesamthöhen gewähren.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Buttisholz?

«Grössere neue Lager- oder Abstellplätze im Freien von mehr als 100 m2 sind nicht gestattet.»

Welche Lärmempfindlichkeitsstufe gilt in Buttisholz?

«Überbauungsziffer 4 (ÜZ 4) d) Lärm-Empfindlichkeitsstufe III * Bei besonders guter Gestaltung und Eingliederung in die quartiertypischen Vorgaben kann die Gemeinde bis zu 6 m höhere Gesamthöhen gewähren.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Buttisholz vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
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