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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Beromünster

Was auf deinem Grundstück in Beromünster gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Beromünster im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
80
Jahreszahlen bis
2022
BFS-Nummer
1081

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Beromünster sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Beromünster an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Grenzabstand 4.0 m 4.0 m 4 Die Überbauungsziffer und die Gebäudelänge werden im Einzelfall gestützt auf die Beurteilung einer Kommission nach Art.»

Wie hoch darf in Beromünster gebaut werden?

«Grünegg- Überbauung im Rahmen eines ÜZ: + 20% Chappelhof- Gesamtkonzepts Gesamthöhe: + 3.0 m Luzernerstrasse Fassadenhöhe: + 3.0 m Ost und West 34 Von den Massen und Ziffern, die in der Spalte nicht erwähnt werden, sind maximal Abweichungen gemäss § 75 Abs.»

Wie dicht darf in Beromünster gebaut werden?

«Grenzabstand 4.0 m 4.0 m 4 Die Überbauungsziffer und die Gebäudelänge werden im Einzelfall gestützt auf die Beurteilung einer Kommission nach Art.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Beromünster vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
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