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Kanton Jura

Règlement sur les constructions Courchapoix

Was auf deinem Grundstück in Courchapoix gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Jura – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Courchapoix im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Règlement sur les constructions
Artikel
42
Jahreszahlen bis
2002
BFS-Nummer
6706

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Courchapoix vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Jura vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC) du 19 mars 2025 · 701.1
  • Ordonnance sur l'aménagement du territoire et les constructions (OATC) du 9 décembre 2025 · 701.11
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