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Kanton Jura

Règlement communal sur les constructions Clos du Doubs

Was auf deinem Grundstück in Clos du Doubs gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Jura – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Clos du Doubs im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Règlement communal sur les constructions
Artikel
194
Jahreszahlen bis
2018
BFS-Nummer
6808

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Für Clos du Doubs liegen 6 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Clos du Doubs vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Jura vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC) du 19 mars 2025 · 701.1
  • Ordonnance sur l'aménagement du territoire et les constructions (OATC) du 9 décembre 2025 · 701.11
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Was die Begriffe bedeuten, wie gemessen wird und wie du den Wert für dein Grundstück findest – erklärt für die ganze Schweiz.

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