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Kanton Jura

Règlement sur les constructions Basse-Vendline

Was auf deinem Grundstück in Basse-Vendline gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Jura – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Basse-Vendline im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Règlement sur les constructions
Artikel
40
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
6812

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Für Basse-Vendline liegen 2 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Basse-Vendline vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Jura vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC) du 19 mars 2025 · 701.1
  • Ordonnance sur l'aménagement du territoire et les constructions (OATC) du 9 décembre 2025 · 701.11
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