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Kanton Jura

Règlement communal sur les constructions Fahy

Was auf deinem Grundstück in Fahy gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Jura – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Fahy im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Règlement communal sur les constructions
Artikel
222
Jahreszahlen bis
2004
BFS-Nummer
6789

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Fahy vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Jura vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC) du 19 mars 2025 · 701.1
  • Ordonnance sur l'aménagement du territoire et les constructions (OATC) du 9 décembre 2025 · 701.11
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