Baureglement Trogen
Was auf deinem Grundstück in Trogen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Appenzell Ausserrhoden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Trogen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 35
- Jahreszahlen bis
- 2009
- BFS-Nummer
- 3025
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Trogen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Appenzell Ausserrhoden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht · 721.1
- Bauverordnung · 721.11
- Wasserbauverordnung · 741.11
- Energiegesetz
Deine Frage zu Trogen
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 35 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick