Baureglement Urnäsch
Was auf deinem Grundstück in Urnäsch gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Appenzell Ausserrhoden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Urnäsch im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 49
- Jahreszahlen bis
- 2010
- BFS-Nummer
- 3006
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was das Reglement von Urnäsch sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Urnäsch an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer kann der Grenzabstand auf 2.00 m reduziert werden.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Urnäsch vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Appenzell Ausserrhoden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht · 721.1
- Bauverordnung · 721.11
- Wasserbauverordnung · 741.11
- Energiegesetz
Deine Frage zu Urnäsch
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 49 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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