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Kanton Appenzell Ausserrhoden

Baureglement Bühler

Was auf deinem Grundstück in Bühler gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Appenzell Ausserrhoden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bühler im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
51
Jahreszahlen bis
2013
BFS-Nummer
3021

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Bühler vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Appenzell Ausserrhoden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht · 721.1
  • Bauverordnung · 721.11
  • Wasserbauverordnung · 741.11
  • Energiegesetz
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