Baureglement Herisau
Was auf deinem Grundstück in Herisau gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Appenzell Ausserrhoden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Herisau im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 98
- Jahreszahlen bis
- 2025
- BFS-Nummer
- 3001
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Herisau vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Energie und Solaranlagen
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Appenzell Ausserrhoden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht · 721.1
- Bauverordnung · 721.11
- Wasserbauverordnung · 741.11
- Energiegesetz
Deine Frage zu Herisau
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 98 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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