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Kanton Uri

Bau- und Zonenordnung Sisikon

Was auf deinem Grundstück in Sisikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Uri – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Sisikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenordnung
Artikel
92
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
1217

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Sisikon sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Sisikon an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Gebäudelänge 20 m, erhöht sich der Grenzabstand für jeden zusätzlichen Meter um 30 cm, höchstens aber um insgesamt 3,0 m.»

Braucht ein Gartenhaus in Sisikon eine Bewilligung?

«Grenzabstand a) bei An-, Klein- und Kleinstbauten Bei An- und Kleinbauten beträgt der Grenzabstand 2,0 m, bei Kleinstbauten 1,0 m.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Sisikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Uri vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • PLANUNGS- UND BAUGESETZ · 40.1111
  • REGLEMENT zum Planungs- und Baugesetz · 40.1115
  • WASSERBAUGESETZ · 40.1211
  • Energiegesetz des Kantons Uri
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