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Kanton Uri

Bauordnung Altdorf (UR)

Was auf deinem Grundstück in Altdorf (UR) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Uri – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Altdorf (UR) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bauordnung
Artikel
147
Jahreszahlen bis
2014
BFS-Nummer
1201

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Altdorf (UR) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Uri vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • PLANUNGS- UND BAUGESETZ · 40.1111
  • REGLEMENT zum Planungs- und Baugesetz · 40.1115
  • WASSERBAUGESETZ · 40.1211
  • Energiegesetz des Kantons Uri
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