Bau- und Zonenordnung Bürglen (UR)
Was auf deinem Grundstück in Bürglen (UR) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Uri – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bürglen (UR) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenordnung
- Artikel
- 106
- Jahreszahlen bis
- 2014
- BFS-Nummer
- 1205
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Bürglen (UR) sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Braucht ein Gartenhaus in Bürglen (UR) eine Bewilligung?
«Kleinstbauten 1 Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die eine Grundfläche von 45 m² nicht überschreiten und die nur Nebennutzflächen enthalten.»
Wie hoch darf in Bürglen (UR) gebaut werden?
«Sie dürfen eine Fassadenhöhe von höchstens 4.00 m und eine Gesamthöhe von höchstens 5.00 m aufweisen.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Bürglen (UR) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Energie und Solaranlagen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Uri vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- PLANUNGS- UND BAUGESETZ · 40.1111
- REGLEMENT zum Planungs- und Baugesetz · 40.1115
- WASSERBAUGESETZ · 40.1211
- Energiegesetz des Kantons Uri
Deine Frage zu Bürglen (UR)
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 106 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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