Bau- und Zonenreglement Wikon
Was auf deinem Grundstück in Wikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Wikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenreglement
- Artikel
- 235
- Jahreszahlen bis
- 2022
- BFS-Nummer
- 1147
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Wikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 735
- Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
- Planungs- und Bauverordnung · 736
- Wasserbaugesetz · 760
Deine Frage zu Wikon
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 235 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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