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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Schlierbach

Was auf deinem Grundstück in Schlierbach gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Schlierbach im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
19
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
1100

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Schlierbach sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Schlierbach an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Unabhängig von der Gesamthöhe gilt ein minimaler Grenzabstand von 2.0 m für Haupt- und Nebenbauten sowie Anlagen.»

Braucht ein Gartenhaus in Schlierbach eine Bewilligung?

«Unabhängig von der Gesamthöhe gilt ein minimaler Grenzabstand von 2.0 m für Haupt- und Nebenbauten sowie Anlagen.»

Wie hoch darf in Schlierbach gebaut werden?

«Unabhängig von der Gesamthöhe gilt ein minimaler Grenzabstand von 2.0 m für Haupt- und Nebenbauten sowie Anlagen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Schlierbach vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
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