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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Schenkon

Was auf deinem Grundstück in Schenkon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Schenkon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
87
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
1099

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Schenkon sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Schenkon an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Grenzabstand 4.0 m 4 Von der maximalen Überbauungsziffer kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern das öffentliche Interesse an einer möglichst guten Eingliederung in die bauliche Umgebung gewahrt bleibt.»

Wie hoch darf in Schenkon gebaut werden?

«Gesamthöhe: 9.0 m Lärm-Empfindlichkeitsstufe – ES II Zusatzbestimmungen – Die geneigten Flachdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung und das einheitliche Erscheinungsbild sind als Charakteristika zu bewahren.»

Wie dicht darf in Schenkon gebaut werden?

«Grenzabstand 4.0 m 4 Von der maximalen Überbauungsziffer kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern das öffentliche Interesse an einer möglichst guten Eingliederung in die bauliche Umgebung gewahrt bleibt.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Schenkon?

«Gesamthöhe: 9.0 m Lärm-Empfindlichkeitsstufe – ES II Zusatzbestimmungen – Die geneigten Flachdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung und das einheitliche Erscheinungsbild sind als Charakteristika zu bewahren.»

Welche Lärmempfindlichkeitsstufe gilt in Schenkon?

«Gesamthöhe: 9.0 m Lärm-Empfindlichkeitsstufe – ES II Zusatzbestimmungen – Die geneigten Flachdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung und das einheitliche Erscheinungsbild sind als Charakteristika zu bewahren.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Schenkon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
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