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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Hohenrain

Was auf deinem Grundstück in Hohenrain gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Hohenrain im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
227
Jahreszahlen bis
2024
BFS-Nummer
1032

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Hohenrain sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Hohenrain an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Wo der Baubereich den Grenzabstand von 4.0 m nicht einhält, ist das Näherbaurecht der Nachbarschaft erforderlich.»

Wie hoch darf in Hohenrain gebaut werden?

«Überbauungsziffer (ÜZ) 8 Gemeinde Hohenrain: Bau- und Zonenreglement | 02.07.2024 2 Unterschreiten Bauten in der Wohnzone A und B die zulässige talseitige Fassadenhöhe und Gesamthöhe um mindestens 3.0 m, gilt die ÜZ-2 gemäss Tabelle in Art.»

Wie dicht darf in Hohenrain gebaut werden?

«Überbauungsziffer (ÜZ) 8 Gemeinde Hohenrain: Bau- und Zonenreglement | 02.07.2024 2 Unterschreiten Bauten in der Wohnzone A und B die zulässige talseitige Fassadenhöhe und Gesamthöhe um mindestens 3.0 m, gilt die ÜZ-2 gemäss Tabelle in Art.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Hohenrain vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Mehrwertabgabe
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
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