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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Hergiswil bei Willisau

Was auf deinem Grundstück in Hergiswil bei Willisau gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Hergiswil bei Willisau im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
72
Jahreszahlen bis
2024
BFS-Nummer
1132

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Hergiswil bei Willisau sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Hergiswil bei Willisau gebaut werden?

«ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe 0.06 bis 4.5 m, die nur Nebennutzflächen aufweisen Für betriebsbedingte Mehrhöhen kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Hergiswil bei Willisau vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
Alle Erlasse des Kantons Luzern

Deine Frage zu Hergiswil bei Willisau

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 72 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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