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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Grossdietwil

Was auf deinem Grundstück in Grossdietwil gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Grossdietwil im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
1
Jahreszahlen bis
BFS-Nummer
1131

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein.

Was sonst geregelt ist

Aus dem Dokument von Grossdietwil konnten wir einen Artikel auslesen, aber zu wenige Themen sicher zuordnen, um eine Übersicht aufzustellen, die wir belegen können. Wir erfinden darum keine Themenliste. Massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
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