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Kanton Luzern

Bau- und Zonenreglement Greppen

Was auf deinem Grundstück in Greppen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Luzern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Greppen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
69
Jahreszahlen bis
2014
BFS-Nummer
1056

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Greppen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Greppen gebaut werden?

«Es darf wie folgt gebaut werden: Ausnützungsziffer maximal 0.45 Fassadenhöhe maximal 9.0 m Firsthöhe bei geneigten Dächern maximal 11.50 m 4 Die Hauptbauten haben ein beidseitig geneigtes Dach mit einer Neigung von mindestens 25° aufzuweisen, das mit Ziegeln einzudecken ist.»

Wie dicht darf in Greppen gebaut werden?

«Es darf wie folgt gebaut werden: Ausnützungsziffer maximal 0.45 Fassadenhöhe maximal 9.0 m Firsthöhe bei geneigten Dächern maximal 11.50 m 4 Die Hauptbauten haben ein beidseitig geneigtes Dach mit einer Neigung von mindestens 25° aufzuweisen, das mit Ziegeln einzudecken ist.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Greppen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Luzern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 735
  • Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (EV RPG2) · 736
  • Planungs- und Bauverordnung · 736
  • Wasserbaugesetz · 760
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