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Kanton Graubünden

Das Baureglement Trun

Was auf deinem Grundstück in Trun gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Trun im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
137
Jahreszahlen bis
2003
BFS-Nummer
3987

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Trun vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
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