Zum Inhalt
Kanton Graubünden

Das Baureglement Zizers

Was auf deinem Grundstück in Zizers gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Zizers im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
84
Jahreszahlen bis
2024
BFS-Nummer
3947

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Zizers sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Braucht ein Gartenhaus in Zizers eine Bewilligung?

«Bei den nachstehenden Begriffen und Messweisen nach IVHB gelten folgende Masse: a) Kleinbauten und Anbauten - maximal anrechenbare Gebäudefläche: 40 m2 - maximal zulässige Gesamthöhe: 4.5 m - maximal zulässige Fassadenhöhe: 3 m - bei Flachdachbauten gilt als maximale Gesamthöhe die Fassadenhöhe mit einem Zuschlag von 0.50 m.»

Wie hoch darf in Zizers gebaut werden?

«Bei den nachstehenden Begriffen und Messweisen nach IVHB gelten folgende Masse: a) Kleinbauten und Anbauten - maximal anrechenbare Gebäudefläche: 40 m2 - maximal zulässige Gesamthöhe: 4.5 m - maximal zulässige Fassadenhöhe: 3 m - bei Flachdachbauten gilt als maximale Gesamthöhe die Fassadenhöhe mit einem Zuschlag von 0.50 m.»

Wie dicht darf in Zizers gebaut werden?

«Anlagen der Feinerschliessung können von der Gemeinde erstellt werden, wenn diese der Erschliessung eines grösseren Gebiets mit einer Grenzfläche (Grundstücksflächen des zu erschliessenden Gebietes multipliziert mit der Ausnützungsziffer) von mehr als 3’000m2 dienen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Zizers vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Mehrwertabgabe
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
Alle Erlasse des Kantons Graubünden

Weitere Gemeinden im Kanton Graubünden

Alle Gemeinden im Kanton Graubünden